Haftungsausschluss + Stornofristen zum Ultralauf 12 vom 14.02. – 16.02.2025
Der Lauf ist eine rein private Veranstaltung. Beginn ist am 14.02.2025 mit dem Startsignal. Ende ist am 16.02.2025 mit dem Zieleinlauf. Jeder sorgt für eine eigene Versicherung, Absicherung und Versorgung im Notfall. Der Lauf ist eine unpolitische Veranstaltung.
Ich erkläre, dass ich ausreichend trainiert bin. Falls ich während des Laufes medizinisch behandelt werden muss, geschieht das auf eigene Kosten. Ich habe eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Keine Geltendmachung von Ansprüchen bei Schäden und Verletzungen an mich, meine Helfer, Unterstützer, Gemeinden und Städten an der Laufstrecke. Eventuelle Kosten von Helfern/Teilnehmern werden von mir nicht übernommen. Den Anweisungen der Helfer, insbesondere der Polizei werde ich Folge leisten. In Städten, Ortschaften gilt die StVO. Diese wird eingehalten! An roten Ampeln bleiben wir stehen. An Kreuzungen/Einmündungen achten wir besonders auf den Straßenverkehr.
Fotos, Videos und Berichte in Zeitungen dürfen honorarfrei weiterverwendet werden. Insbesondere in weiteren Laufberichten und auf Webseiten von Reiner Mehlhorn, Hartmut Kohn, Dresden-Marathon usw.
Der Einführung der Cut-off-Zeiten stimme ich zu. Diese wird an jedem VP (Verpflegungspunkt) individuell vom Verantwortlichen festgelegt. D.h. 15 Minuten nach dem Eintreffen des Hauptfeldes ist diese erreicht. Der Läufer der nach dieser Zeit am VP ankommt, wird vorläufig aus dem Lauf genommen. Er hat die Möglichkeit mit dem Begleitfahrzeug bis zum nächsten VP mit zufahren und dort beim Ultralauf wieder einzusteigen.
Coronaschutzmaßnahmen: Bei eventuell geänderten behördlichen Auflagen trage ich selbst Sorge, dass ich diese Vorschriften einhalte (Impfnachweise, Schnelltests, Maskenpflicht, etc.). Bei Nichteinhaltung ist der Veranstalter frei von jeglicher Haftung. Eventuell notwendige Nachweise sind unaufgefordert mitzuführen.
Storno-Fristen/Kosten:
Ab 13.11.2024: 25 % der Anmeldegebühr
Ab 13.12.2024: 50 % der Anmeldegebühr
Ab 13.01.2025: 100 % der Anmeldegebühr
Bei den Begleitfahrzeugen besteht jeweils eine Selbstbeteiligung von ca. 1000 €. Im Schadensfall wird diese durch die Anzahl der Läufer geteilt.
Bei Abbruch des Laufes auf Grund von höherer Gewalt kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationspauschale.